Links und Infos
Commodities
Commodities (engl. pl.) heißt übersetzt Waren oder Rohstoffe. Von Commodities spricht man aber häufig erst dann, wenn die Waren, meistens Grundstoffe, Rohstoffe oder Agrargüter, durch die Han- delsgepflogenheiten in Art und Güte so standardisiert sind, dass sie ohne weitere Spezifikation ge- und verkauft werden.
Die hohe Standardisierung der Produkte macht es zudem möglich, dass diese Güter als reine Handelsobjekte zum Einsatz kommen, d.h., sie werden nicht mehr zur Bedarfsdeckung gekauft, sondern zur Ausnutzung von Preisunterschieden im Zeitverlauf gehandelt. Häufig werden diese Waren an verschiedenen Marktplätzen gehandelt, so dass auch ein gleichzeitigen agieren an mehreren Handelsplätzen zur Ausnutzung von Preisunterschieden (so genannte Arbitrage) getätigt wird.
Bekannte Börsen für Commodities sind die New York Mercantile Exchange (NYMEX), die International Continental Exchange (ICE), die Chicagoer Board of Trade (CBOT). Ein Großteil der Geschäfte erfolgt aber außerhalb der Börsen im so genannten over-the-counter Markt (OTC-Markt).
Warentermingeschäfte
Der Großteil der Geschäfte findet in Termingeschäften statt.
Termingeschäfte sind Geschäfte mit hinausgeschobenem Erfüll- ungszeitpunkt oder -zeitraum. Die Erfüllung erfolgt "auf Termin". Damit können sich die Marktakteure weit vor dem Lieferzeitpunkt gegen Preisänderungen absichern und somit sich gegen Markt- preisschwankungen absichern.
Obgleich Warentermingeschäften ein schlechter Ruf anhaftet, sind sie unverzichtbarer Bestandteil eines unternehmerischen Risiko-managements und übernehmen die gleiche Aufgabe wie die Absicherung gegen Währungsschwankungen bei Exportgeschäften.
Derivate
Vielfach werden nicht mehr die physischen Waren gehandelt, sondern lediglich Derivate hierauf. Als Derivat bezeichnet man Kontrakte, die von den physischen Basisgeschäften abgeleitet werden. Typische Derivate sind finanzielle Futures, Optionen oder Swaps.
Strom, Gas, Emissionszertifikate sind Commodities
Strom, Gas und auch Emissionszertifikate werden heute schon als Commodities bezeichnet. Diese Produkte werden einerseits gehandelt, um einen originären Bedarf abzudecken bzw. die Produktion abzusetzen, andererseits werden sie aber auch als reine Spekulationsobjekte gehandelt. In dieser Dualität liegt die Chance für die Marktakteure, unabhängig davon, ob sie zur Bedarfsdeckung oder aus Handelsmotiven tätig werden.
Links
hh2e.de
(führender Hersteller von grünem Wasserstoff)
www.epexspot.com
(European Power Exchange, Deutsch-Französische Strombörse)
www.eex.com
(European Energy Exchange)
www.exaa.at
(Energy Exchange Alpen Adria, Österreichische Strombörse)
www.energie-und-management.de
(Informationsdienstleister, spezialisiert für die Energiewirtschaft)
www.energybrainpool.com
(Beratungsunternehmen für die Energiewirtschaft, spezialisiert auf Preisprognosen)
www.beckerbuettnerheld.de
(Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner Held, spezialisiert auf Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Energiewirtschaft)
www.kinectenergy.com
(Führender Energiebroker aus Bergen)
www.baywa-re.de
(Führender Anbieter von Clean Energy für Industriekunden)
www.senec.com
(Führender Hersteller von Stromspeichern)
www.eco-sunport.com
(Beratungsunternehmen)
www.gsg.solar
(Solarstromanbieter aus Berlin)
conenergy
(Beratungsunternehmen für die Energiewirtschaft)
Wichtige Vorschriften
Zur Sicherstellung der Aktualität weisen wir darauf hin, dass Sie die aktuellen Gesetze im Internet finden.
Gesetze, Reglen, Hinweise
- Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 1996
- Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2003
- Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009
- Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2018 (Entwurf)
- Richtlinie zu Energieeffizienz
- Gasbinnenmarktrichtlinie 2003
- Gasbinnenmarktrichtlinie 2006
- Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel 2003
- Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel 2009
- EnWG - Energiewirtschaftsgesetz
- KWK-G, Gesetz für Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme Kopplung
- EEG - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
- Verbändevereinbarung II
- Verbändevereinbarung II plus
- GridCode
- TransmissionCode - Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
- DistributionCode 2003 - Regeln für den Zugang zu den Verteilungsnetzen
- MetreingCode2006 - Regeln für die Zählung und Datenbereitstellung
- Technische Anschlussbedingungen
- FNN Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern
- FNN Hinweis Speicher mit Mehrfachanwendung
- Leitfaden Eigenverbrauch
- BörsG - Börsengesetz
- KWG - Kreditwesengesetz
- Stromsteuergesetz
- Energiesteuergesetz
- Konzesionsabgabenverordnung
- Messstellenbetriebsgesetz
- Mess- und Eichgesetz
- Marktstammdatenverordnung
- BaFin-Stellungnahme: Hinweise zur Erlaubnispflicht von Geschäften in Zusammenhang mit Stromhandelsaktivitäten
- BaFin-Rundschreiben (Entwurf): Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a Kreditwesengesetz sowie Großkredit- und Millionen-kreditverordnung, Berücksichtigung von derivativen Kontrakten auf Strom und andere nicht unmittelbar finanzmarktbezogene Basiswerte
- Netzzugangsverordnung Strom
- Stromnetzentgeltverordung Strom
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Grundversorgungsverordnung
- Gasanschlussverordnung
- Gasnetzentgeltverordnung
- Gasnetzzugangsverordnung
- European Market Infrastructure Regulation ( EMIR )
- Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II
- Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts
- Emissionshandelsrichtlinie 2003
- Emissionshandelsrichtlinie 2009
- Emissionshandelsrichtlinie 2018
- Treibhausgesaemmissionahandelsgesetz
- Zuteilungsgesetz 2012
- Zuteilungsverordnung 2013 - 2020
- Emissionshandelsregister
- Emissionsfaktoren
- CO2-Minderungsrechner
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